Rahmenbedingungen
und Kosten einer PsychotherapieKosten und Zuschüsse
Eine Einheit Psychotherapie dauert 50 Minuten und kostet EUR 90,–. Die erste Stunde ist in bar zu bezahlen. Im weiteren Therapieverlauf können die Zahlungsmodalitäten individuell gestaltet werden. Ein Kostenzuschuss der Krankenkassen/ÖGK ist bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose nach ICD-10 möglich. Nachstehend finden Sie die Auflistung der Höhe der Zuschüsse der ausgewählten Kassen:
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Eine Therapie dauert so lange wie notwendig, und so kurz wie möglich.
Stornierung der Sitzung
Ich reserviere meine Zeit für Sie, daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen, bis 24 Stunden vor unserem Termin, das volle Honorar berechnen muss.
Psychotherapeutische Verschwiegenheit gemäß Psychotherapiegesetz § 15
Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Ausnahmen s. § 15 Psychotherapiegesetz, § 37 Psychologengesetz 2013 sowie § 32 Musiktherapiegesetz (MuthG), jeweils in der Fassung des Gewaltschutzgesetzes 2019, BGBl. ich Nr. 105/2019, regeln die Verschwiegenheits-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten seit 30.10.2019 neu.Demzufolge besteht die Verschwiegenheitspflicht nicht, soweit die/der Berufsangehörige der Anzeigepflicht gemäß dem in allen drei Berufsgesetzen gleichlautenden Abs. 4 oder der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. ich Nr. 69/2013, nachkommen.
Kostenzuschuss und Bewilligung
Grundvoraussetzung um einen Zuschuss zu erhalten, ist eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Therapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben.
Die Untersuchung kann von ihrem praktischen Arzt oder Wahlarzt durchgeführt werden. Für diese Bestätigung gibt es ein Formular, welches bei ihrem Arzt aufliegen sollte. Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung, die von mir gestellte Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen.
Vor der 11. Sitzung muss unbedingt ein Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung (642.0 KB) gestellt werden (maßgeblich ist das Datum des Einlangens des Antrages bei der Österreichischen Gesundheitskasse).
Gilt die Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber den Eltern wenn ihr Kind in Therapie ist?
Auch dann sind PsychotherpeutInnen über die Inhalte der Therapie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Allerdings können bei Bedarf Elterngespräche vereinbart werden, in denen der grobe Verlauf, die Entwicklung und die Dynamik des Therapieprozesses besprochen werden. Erziehungsberatung und Coaching fließen hier in den Therapieprozess ein.